In seiner Sitzung vom 11.06.2004 hat der Bundesrat Einspruch gegen Änderungen am «Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb» eingelegt. Zur Begründung hieß es, der Gesetzesbeschluss belaste die Werbewirtschaft, die Gerichte und den Versandhandel ohne sachliche Berechtigung über Gebühr. Der Entwurf lag dem Bundesrat unverändert vor, nachdem Verhandlungen im Vermittlungsausschuss gescheitert waren (BR-Drs. 453/04).
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