Der Bundestag hat am 17.06.2004 das Gesetz über den Europäischen Haftbefehl beschlossen. Damit kann das Gesetz voraussichtlich Anfang August in Kraft treten. «Mit dem Europäischen Haftbefehl wird die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Staaten erheblich beschleunigt und die Kriminalitätsbekämpfung in Europa weiter verbessert. Unter Wahrung der rechtsstaatlichen Garantien können so international gesuchte Verdächtige schneller vor Gericht gestellt werden», sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).
Siehe auch die Meldung bei Beck Aktuell mit Hintergründen und weiteren Nachweisen aus der Literatur:
Schünemann, Europäischer Haftbefehl und gegenseitige Anerkennung in Strafsachen, ZRP 2003, 472
Schünemann, Europäischer Haftbefehl und EU-Verfassungsentwurf auf schiefer Ebene - Die Schranken des Grundgesetzes, ZRP 2003, 185
Deiters, Gegenseitige Anerkennung von Strafgesetzen in Europa - Erwiderung zu Schünemann, ZRP 2003, 185, ZRP 2003, 359
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