Eine Beschwerdekammer des Beschwerdeausschusses des Deutschen Presserats hat einer Beschwerde des Präsidenten des BGH gegen die Bild-Zeitung stattgegeben und gegen die Zeitung eine öffentliche Rüge ausgesprochen. Der Ausschuss hat einen Verstoß gegen die Ziffern 1 und 9 des Pressekodex festgestellt.
Einige hatten ja seinerzeit dem Präsidenten des BGH ein Übermaß an Empfindlichkeit unterstellt ...
Hintergründe zur Beschwerde des BGH (im Februar 2004) finden sich im Artikel bei Beck-Aktuell vom 02.02.2004, der umstrittene Beschluss des BGH vom 07.06.2001 (Az.: 4 StR 178/01) ist in NStZ 2001, 595 nachzulesen.
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