Mit einer Betreuungsvollmacht kann jeder selbst bestimmen, wer für ihn entscheiden soll, wenn er selbst es nicht mehr kann. In der Patientenverfügung wird der eigene Wille direkt festgeschrieben. Die Vor- und Nachteile beider Modelle können alle Interessierten mit Medizinern, Juristen und Ethikern beim Bürger- und Patientenforum der RUB "Patientenverfügung: Behandlungssicherheit und Rechtssicherheit" am 3. August 2004 diskutieren (17 Uhr, BG-Kliniken Bergmannsheil, Großer Hörsaal, weitere Informationen).
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