Die Bundesregierung hat gestern im Vertragsverletzungsverfahren um das VW-Gesetz fristgerecht ihre Erklärung zur "Begründeten Stellungnahme" der Europäischen Kommission abgegeben. Nach Auffassung der Bundesregierung bestehen nach wie vor keine Zweifel an der Vereinbarkeit des VW-Gesetzes mit europäischem Recht.
Im März 2003 hatte die EU-Kommission nach knapp zweijährigen Ankündigungen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die Kommission ist der Ansicht, mehrere Regelungen des VW-Gesetzes beeinträchtigten die Kapitalverkehrsfreiheit gemäß Artikel 56 des EG-Vertrages und die Niederlassungsfreiheit gemäß Artikel 43 des EG-Vertrages. Nachdem die Bundesregierung der EU-Kommission im Juni des vergangenen Jahres ihre gegenteilige Rechtsauffassung dargelegt hatte, hat die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren im April dieses Jahres fortgesetzt, indem sie der Bundesregierung ihre mit Gründen versehene Stellungnahme übersandt hat.
Einzelheiten zum Hintergrund des Streits und zur Auffassung der BReg hält das BMJ bereit.
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