Die Deutsche Bundesbank hat den Basisizinssatz per 1. Juli 2004 auf 1,13 % und damit wiederum auf einen neuen historischen Tiefstand gesenkt. Der Verzugszinssatz nach § 288 I BGB beträgt damit ab dem 1. Juli 2004 gegenüber Verbrauchern 6,13%, i.ü. nach § 288 II BGB 9,13%.
Eine nützliche tabellarische Aufstellung des Basis- und Verzugszinssatzes sorgt für den notwendigen Durchblick.
(Dank an RA Michael H. Heng)
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