Das Bundesjustizministerium hat bereits am 05.07.2004 gegenüber «Spiegel-online» einen Bericht der «Süddeutschen Zeitung» dementiert, wonach die Regierung bereits Pläne vorliegen habe, für Drucker und PC eine Pauschalgebühr (vgl. § 54 UrhG) für das Kopieren urheberrechtlich geschützten Materials einzuführen. Es sei lediglich eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden, die Vorschläge zur Verbesserung der bisherigen Regelung ausgearbeitet hätte, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen