Wie ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichtes am 27.08.2004 mitgeteilt hat, sind die Verfassungsbeschwerden, die schon jetzt gegen die Arbeitsmarktreform Hartz IV eingegangen sind, wahrscheinlich unzulässig. Da das Gesetz erst am 01.01.2005 in Kraft treten wird, sei zunächst der ordentliche Rechtsweg zu den Sozialgerichten einzuhalten. Wir sind überrascht ...
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