Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der eine Geldbuße gegen einen pensionierten Richter wegen unerlaubter Rechtsberatung aufgehoben wurde (Beschluss vom 29.07.2004 - Az.: 1 BvR 737/00), wies die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) am 06.08.2004 auf die Bedeutung des Rechtsberatungsgesetzes für den Verbraucherschutz und eine funktionierende Rechtspflege hin. Zugleich warnte sie die Bundesregierung vor einer weitgehenden Freigabe des Rechtsberatungsmarkts.
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