Das Justizprüfungsamt (JPA) bei dem OLG Köln hat die erste juristische Staatsprüfung einer Jurastudentin wegen Täuschungsversuchs heute für nicht bestanden erklärt (ausführliche Pressemitteilung). Die Kandidatin hatte bei der Anfertigung ihrer schriftlichen Hausarbeit unzulässigerweise die Hilfe eines sog. "akademischen Ghostwriters" gegen Honorar in Anspruch genommen.
Wegen dieses besonders groben Fehlverhaltens hat das JPA zugleich die Möglichkeit einer Wiederholungsprüfung ausgeschlossen und damit die strengste gesetzliche Sanktion für ordnungswidriges Verhalten im ersten juristischen Staatsexamen verhängt.
(Vielen Dank, Rainer!)
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