"Zur richterlichen Unabhängigkeit gehört aber nach bisheriger Interpretation, dass ein Richter nicht ohne seine Zustimmung von einer Gerichtsbarkeit in die andere versetzt werden darf. Und gegen den freiwilligen Wechsel sprach bisher, dass sich die Verwaltungsrichter traditionell als Spitzenjuristen verstanden, und ihre Kollegen vom Sozialrecht als Parias betrachteten."
Donnerstag, September 02, 2004
Justizreform: "Aus fünf mach zwei"
Heribert Prantl in der SZ zu den Plänen, die bisher fünf Gerichtsbarkeiten auf zwei (ordentliche und Verwaltungsgerichtsbarkeit) zu reduzieren:
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