"Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn hatte hoch gepokert – und eine bombastische Schlappe eingesteckt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2004 ist ein Sieg nicht nur für den Kulturföderalismus der Länder, sondern schlechthin ein Sieg der Vernunft, auch wenn es mittlerweile schon wieder (selbst-) berufene Mahner gibt, die vor einer völligen Zersplitterung der Qualifikationsvoraussetzungen warnen (was natürlich Unsinn ist) und Krokodilstränen über die weitere Schwächung des Wissenschaftsstandorts Deutschland weinen. Auch das ist insoweit Unsinn, als eben dieser Wissenschaftsstandort sicherlich nicht durch das scheinbar überholte Relikt der Habilitation gefährdet ist, sondern durch den beständigen Stellen- und Mittelabbau in Solidarpakten und ähnlich euphemistisch verbrämten Abbaurunden bei gleichbleibender bis steigender Ausbildungsüberlast. Und mit Regelmäßigkeit folgen den politischen Fensterreden zur Stärkung von Bildung und Wissenschaft postwendend die allgemeinen haushaltsrechtlich jährlichen verordneten Minderausgabenquoten."Der Artikel ist auch online abrufbar.
Donnerstag, September 02, 2004
"Wider den Berliner Kulturzentralismus"
In Heft 9/2004 der Zeitschrift "Forschung und Lehre" schreibt Max-Emanuel Geis (Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Uni Erlangen-Nürnberg), seines Zeichens Mitherausgeber eines Kommentars zum Hochschulrahmengesetz:
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