Das Berliner Kammergericht hat am 14.09.2004 mehrere Klagen von Ernst August Prinz von Hannover gegen Verlage und Tageszeitungen abgewiesen. Die Zeitungen hatten am 14.08.2003 berichtet, dass der Prinz Anfang Juni 2003 mit 211 Kilometern pro Stunde auf einer französischen Autobahn gefahren und deshalb in Frankreich zu einem Monat Fahrverbot und 728 Euro Strafe verurteilt worden sei. An dieser Berichterstattung fand das Kammergericht nichts auszusetzen.Bei Beck finden sich die Hintergründe. Hat eigentlich jemand mitgezählt, ob der sympathische Prinz von Hannover mittlerweile mit seiner nicht minder sympathischen Ehefrau Caroline gleichgezogen hat, was die Zahl der gerichtlichen Verfahren angeht? Das wird ein königliches Kopf-an-Kopf-Rennen.
Mittwoch, September 15, 2004
Kammergericht weist Klage von Prinz Ernst August gegen Tageszeitungen ab
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