Blawger-Kollege Dr. Simon meldet, dass das AG Stuttgart für zwei Einzeltaten auf eine Gesamtstrafe von 120 (!) Tagessätzen zu je € 25,00 erkannte. Zur Erinnerung: dem Netzaktivisten Alvar Freude werden Links auf die von den Düsseldorfer Sperrungsverfügungen betroffenen Websites vorgeworfen (Strafbarkeit nach §§ 86, 130 StGB). Alvar Freude wird wohl Rechtsmittel einlegen ...
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