"§1 Während der Sonderbadezeiten für Frauen ist das Betreten der Umkleideräume und der Schwimmanlagen nur Frauen gestattet.Jetzt die Preisfrage an all diejenigen, die immer über skurrile Gesetzesformulierungen lachen: wie hätte man den gleichen Regelungsgehalt schöner, sauberer, einfacher und weniger komisch in Gesetzesform gießen können?
§2 Im Sinne des §1 gilt der Bademeister als Frau."
(Aus der Benutzungsordnung einer gemeindlichen Badeanstalt)
Dienstag, Oktober 05, 2004
Bademeister ist eine Frau im Sinne der Badeordnung
Mindermeinung.de ruft heute einen lustigen Akt autonomer Rechtssetzung in Erinnerung:
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