Dienstag, Oktober 05, 2004

Bademeister ist eine Frau im Sinne der Badeordnung

Mindermeinung.de ruft heute einen lustigen Akt autonomer Rechtssetzung in Erinnerung:
"§1 Während der Sonderbadezeiten für Frauen ist das Betreten der Umkleideräume und der Schwimmanlagen nur Frauen gestattet.

§2 Im Sinne des §1 gilt der Bademeister als Frau."

(Aus der Benutzungsordnung einer gemeindlichen Badeanstalt)
Jetzt die Preisfrage an all diejenigen, die immer über skurrile Gesetzesformulierungen lachen: wie hätte man den gleichen Regelungsgehalt schöner, sauberer, einfacher und weniger komisch in Gesetzesform gießen können?

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