Studenten, die Unterhalt von ihren Eltern bekommen, müssen ihnen dafür auf Verlangen Prüfungsbelege und Seminarzeugnisse vorweisen. Andernfalls geht der Unterhaltsanspruch verloren, hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
OLG Hamm, Az.: 11 WF 146/03 (Beck).
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