Donnerstag, Oktober 21, 2004

OLG Hamm: Studenten müssen ihren Eltern auf Verlangen Scheine vorlegen

Studenten, die Unterhalt von ihren Eltern bekommen, müssen ihnen dafür auf Verlangen Prüfungsbelege und Seminarzeugnisse vorweisen. Andernfalls geht der Unterhaltsanspruch verloren, hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

OLG Hamm, Az.: 11 WF 146/03 (Beck).

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