Mit knapper Mehrheit - so berichtet Beck Aktuell - hat das polnische Parlament am 22.10.2004 eine Wiedereinführung der Todesstrafe abgelehnt. Die rechtskonservative Partei «Recht und Gerechtigkeit» (PiS) hatte in ihrem Antrag vorgeschlagen, die Todesstrafe bei Völkermord und Mord mit besonderer Grausamkeit zu verhängen.
Gibt es eigentlich noch Staatsrechtsklausuren, die die verfassungsrechtliche Bewertung einer Wiedereinführung der Todesstrafe in Deutschland thematisieren?
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