Die Firma „Tchibo“ ist stolz auf ihren Namen. Niemand sonst soll so heißen. Nicht mal so klingen. Wo „Tchibo“ draufsteht, darf nur „Tchibo“ drin sein, auch wenn „cibo“ draufsteht, was im Italienischen wie „tschibo" ausgesprochen wird. Ins Restaurant „cibo matto" (übersetzt: verrücktes Essen) in der Rosenthaler Straße kam in sechs Jahren noch kein Gast der eigentlich zum Kaffeeröster wollte. Aber solche Argumente sind nur was für markenrechtliche Laien. Die Anwälte von Tchibo sahen eine akute Verwechslungsgefahr wegen phonetischen Gleichklangs und verklagten die Restaurantbesitzer.Der Artikel im Tagesspiegel kann nur jedem Berliner Examenskandidaten vor der mündlichen Prüfung ans Herz gelegt werden. Auch wenn man an der Uni Dahlem weit weg ist vom Trubel in Mitte, liest man dort doch den Tagesspiegel!
(Die rechtlichen Ausführungen des Artikels sind allerdings teils schlicht falsch, aber das macht ja den Reiz der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung anhand von Zeitungsartikeln aus!)
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