Der frühere Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner sollte nach Ansicht des Kriminologen Arthur Kreuzer wegen seiner Folterdrohung schuldig gesprochen, aber nicht bestraft werden. «Weil es um Rettung ging und weil es ein echter Gewissenskonflikt war, ist das ein Fall, in dem man nicht strafen muss», sagte der Direktor des Instituts für Kriminologie an der Universität Gießen in einem dpa-Gespräch. Mit einem Schuldspruch müsse die Justiz ein Zeichen setzen, dass Daschners Gewaltandrohung gegen den Entführer und Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler rechtswidrig gewesen sei.
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