Das Bundesverfassungsgericht verhandelt morgen über das bundesweite Verbot von Studiengebühren, das Herzstück der Bulmahnschen Bildungspolitik also. Sechs Länder wenden sich per abstrakter Normenkontrollklage gegen die vor gut zwei Jahren in Kraft getretene Reform des Hochschulrahmengesetzes, mit der der Bund die Gebührenfreiheit für das Erststudium festgeschrieben hat. Aus Sicht der Kläger verletzt die Regelung die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder für das Hochschulwesen. Mit einem Urteil wird erst in einigen Monaten gerechnet.
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