Siebeneinhalb Jahre lang arbeitete ein falscher Mediziner am Münchner Universitätsklinikum. Durch mangelhafte Arbeit fiel der vorgebliche Frauenarzt offenbar nicht auf: Der Schwindel kam erst ans Licht, als das Arbeitsverhältnis schon beendet war. Der selbst ernannte Arzt war mit gefälschter Approbationsurkunde angestellt worden. Das Bundesarbeitsgericht verdonnerte ihn am 3. November dazu, 70.000 Euro seines Gehaltes wegen arglistiger Täuschung zurückzuzahlen,Artikel im UniSPIEGEL
BAG, 5 AZR 592/03.
Der Bursche hat natürlich noch ganz andere Probleme als die Rückzahlung des Gehalts. Der UniSpiegel-Artikel behandelt allerdings nur die arbeitsrechtliche Seite und wirkt so nicht wirklich abschreckend auf eventuelle Nachahmer.
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