Den Volltext des Spartenausbildungsmodells des DAV finden Sie im Internet als pdf-Format auf der Homepage des DAV, worauf Beck Aktuell hinweist.
Der DAV hat sich auch zum Bologna-Prozess im Zusammenhang mit der Juristenausbildung geäußert:
Ein rechtswissenschaftliches Studium müsse an einer Universität und könne nicht an einer Fachhochschule vermittelt werden. „Zu einer rechtswissenschaftlichen Grundausbildung, die jeder zukünftige Anwalt und jede zukünftige Anwältin durchlaufen muss, gehören neben der Vermittlung der Grundlagen des geltenden Rechts auch Grundlagenfächer wie Rechtsgeschichte, -philosophie, -vergleichung oder -soziologie. Anwältinnen und Anwälte müssen ein Verständnis dieser Grundlagenfächer haben, um die geltenden Normen zu verstehen und anzuwenden. Anwältinnen und Anwälte werden häufig mit Sachverhalten konfrontiert, für deren Bearbeitung ein Verständnis nicht nur der unmittelbar anwendbaren Normen, sondern des Systems unserer Rechtsordnung samt ihrer Grundlagen notwendig ist. Eine breite Grundausbildung ist gerade in Zeiten, in denen das Recht sich immer weiter ausdifferenziert, unverzichtbar“, so Kilger weiter.Wie wahr.
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