Donnerstag, November 25, 2004

Juristenausbildung in Sparten?

Anlässlich der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 25.11.2004 in Berlin erneuert der Deutsche Anwaltverein (DAV) seine Forderung nach einer weiteren Reform der Juristenausbildung. Es bestehe weiterhin Handlungsbedarf, erklärte DAV-Präsident Hartmut Kilger bereits gestern in einer Pressemitteilung. Die jüngste Reform sei nicht nur aus Sicht der Anwaltschaft unbefriedigend ausgefallen. Auch seitens der Justiz würden Stimmen laut, die es für unausweichlich hielten, das Massenproblem und die damit verbundene Gefahr eines Qualitätsproblems aktiv zu lösen.

Den Volltext des Spartenausbildungsmodells des DAV finden Sie im Internet als pdf-Format auf der Homepage des DAV, worauf Beck Aktuell hinweist.

Der DAV hat sich auch zum Bologna-Prozess im Zusammenhang mit der Juristenausbildung geäußert:
Ein rechtswissenschaftliches Studium müsse an einer Universität und könne nicht an einer Fachhochschule vermittelt werden. „Zu einer rechtswissenschaftlichen Grundausbildung, die jeder zukünftige Anwalt und jede zukünftige Anwältin durchlaufen muss, gehören neben der Vermittlung der Grundlagen des geltenden Rechts auch Grundlagenfächer wie Rechtsgeschichte, -philosophie, -vergleichung oder -soziologie. Anwältinnen und Anwälte müssen ein Verständnis dieser Grundlagenfächer haben, um die geltenden Normen zu verstehen und anzuwenden. Anwältinnen und Anwälte werden häufig mit Sachverhalten konfrontiert, für deren Bearbeitung ein Verständnis nicht nur der unmittelbar anwendbaren Normen, sondern des Systems unserer Rechtsordnung samt ihrer Grundlagen notwendig ist. Eine breite Grundausbildung ist gerade in Zeiten, in denen das Recht sich immer weiter ausdifferenziert, unverzichtbar“, so Kilger weiter.
Wie wahr.

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