"Hiermit erkläre ich, dass ich den Dienst mit und ohne Waffe in der Bundeswehr, den Zivildienst und den Dienst in allen anderen kriegsunterstützenden Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Gründen meines Gewissens und meiner (politischen) Weltanschauung verweigere und am 2. September 2001 nicht zum Dienst erscheinen werde. Ich berufe mich dabei auf das Grundrecht der Freiheit des Gewissens und der Weltanschauung, Art. 4 Absatz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.Die Aussage eines verwirrten jungen Menschen, der sich hätte "vorstellen können, in der NVA meinen Dienst zu tun." Armes Opfer durchschaubarer Propaganda, der Bursche. Was er wohl von der DDR erlebt hat? Gute Erinnerungen an seine "glückliche Kindheit" dürften kaum reichen ...
Ich bin in der Deutschen Demokratischen Republik aufgewachsen. Als ich 12 Jahre alt war, übernahm die Bundesrepublik Deutschland mein Land - wie ich später erkannte, in einem Akt berechnender und widerrechtlicher Annexion."
Den (disziplinarrechtlichen) Ausgang der Sache erfährt man übrigens aus dem Entlassungsschreiben (§ 29 I Nr. 6 WPflG). Damit ist natürlich noch nicht die Wehrstrafsache wegen des eigenmächtigen Fernbleibens vom Tisch.
Apropos: Ist die FDJ nicht als verfassungsfeindliche Organisation seit den 50ern in West-Deutschland verboten?
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