Montag, November 01, 2004

Verbraucherschutz und Vertragsfreiheit

Dass Telefonrechnungen, die durch den Einsatz von Dialern "leicht" erhöht sind, nicht bezahlt werden müssen (also der durch Dialer verursachte Betrag), hat inzwischen wohl schon jeder mitbekommen. Eine Einschränkung gibt es allerdings: wenn der Dialer bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Postwesen (RegTP) registriert ist, muss gezahlt werden. Das ist auch nur fair, denn schließlich müssen die Dialer für die Registrierung bestimmte Auflagen erfüllen, dürfen sich nicht selbst installieren, die Gebühren müssen klar angegeben sein und explizit bestätigt werden und auch die Höhe der Gebühren ist begrenzt. So weit, so gut.

Aber auch wenn das erfüllt ist, können sich die Anbieter nicht sicher sein, ihr Geld zu erhalten. Mehr als zwei Euro/Minute müssen nicht gezahlt werden und Blocktarife mit mehr als 30 Euro pro Anwahl müssen nicht bezahlt werden. Dazu den Artikel von Heise.

Die Argumentation sieht also so aus: ich weiss was ich tue und will das auch tun, aber zahlen will ich dafür nicht. Auch wenn das im Sinne der Verbraucher ist, ist doch eigentlich jeder für sich selbst verantwortlich. Hier aber anscheinend nicht.

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