Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin entschied am Montag, wesentliche Vorschriften im neuen Hochschulgesetz Berlins seien verfassungswidrig, da sie gegen die Wissenschaftsfreiheit verstießen. Die Universitäten hatten sich geweigert, das Gesetz vom Januar 2003 umzusetzen und waren vor Gericht gezogen.Der Artikel Tagesspiegel erläutert die Hintergründe. Wenn ich mir vor Augen führe, dass ich gestern, also am Tag der Urteilsverkündung, im Gebäude des Verfassungsgerichtshof war, aber nichts von dieser wichtigen Entscheidung wusste, könnte ich verzweifeln ...
Die Richter erklärten nun die meisten Details des neuen Hochschulgesetzes zur Promotion einstimmig für nichtig. So hatte der Gesetzgeber den Universitäten vorgeschrieben immer einen externen Gutachter zur Bewertung der Dissertation heranziehen zu müssen, um das Verfahren transparenter zu machen und die Qualität der Prüfung zu verbessern.
Dienstag, November 02, 2004
Verfassungswidriger Eingriff in die Hochschulautonomie
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen