Heute haben die Regierungskoalitionen den lang erwarteten (und bereits im Vorfeld heftig kritisierten) Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes vorgestellt. Der Gesetzentwurf (PDF) sieht neben arbeitsrechtlichen Regelungen und der Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle des Bundes auch differenzierte Diskriminierungsverbote im Rechtsverkehr zwischen Privatleuten vor.
Siehe dazu auch die umfangreiche Pressemitteilung des BMJ sowie die Infobroschüre (PDF) aus dem Hause Zypries.
Ich erinnere mich an dieser Stelle auch an den Aufsatz von Braun mit dem Titel "Übrigens - Deutschland wird wieder totalitär" (JuS 2002, S. 424 - 425). Johann Braun hat einige sehr interessante Schriften verfasst, allen voran natürlich "Über die Unbeliebtheit des Juristen" (JuS 1996, S. 287 - 290). Sorgen macht mir allerdings seine Veröffentlichungstätigkeit in der Jungen Freiheit.
Ich frage nun die Leserschaft: Sollte man auf Zitate eines Autors konsequent verzichten, wenn bekannt ist, dass dieser in Blättern wie der Jungen Freiheit veröffentlicht?
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen