Nach dem, was ich von anderen Profs über die Hamburger Uni gehört habe, darf man wohl die Idee der überdurchschnittlich guten Profs ausschließen. Außerdem haben die sowieso kaum einen Einfluss auf die Examensnoten (lernen muss jeder selber).
Bleiben die überdurchschnittlich guten Studis (die es natürlich an der Bucerius Law School in Hülle und Fülle gibt, aber die haben ja noch kein Examen). Da glaube ich mich mit zugegeben geringen Statistikkenntnissen daran erinnern zu können, dass
- immer eine Art Gauß'sche Normalverteilung entsteht
- diese sich immer verschiebt.
Des weiteren entsteht wohl bei einer ausreichend großen Zahl von Probanden immer ein dem Durchschnitt nahes Ergebnis. Es dürfte sich also eigentlich im Bundesgebiet eine mehr oder weniger durchschnittliche Qualität der Studis finden.
Bleibt als Erklärung nur ein nettes JPA. Dazu eine nette Fundsache, auf die Kay aufmerksam gemacht hat:
Bei der Auswahl der häuslichen Arbeit wird gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 JAOIch wundere mich nicht mehr, warum Hausarbeitsexamen immer ein wenig schief angeschaut werden.
verfahren. Das Justizprüfungsamt ist bei dieser Auswahl, die auf jahrzehntelanger
Praxis beruht, bemüht, Wünschen der Kandidatinnen und Kandidaten
gerecht zu werden und eine den jeweiligen Interessen und Tätigkeiten entsprechende
Arbeit herauszugeben. Das Prüfungsamt ist ferner unter Beachtung
von § 3 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a) bis c) JAO bemüht, auch Wünschen zum
Prüfungsthema gerecht zu werden.
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