Der Prozess um die Folterdrohungen des Frankfurter Polizei-Vizepräsidenten ist Rechtsgeschichte. Wolfgang Daschner wurde vom LG Frankfurt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 120 € auf Bewährung verurteilt. Damit blieb das Gericht erheblich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die noch eine Geldstrafe von 27.000 € gefordert hatte.
Ich frage mich, welches Signal dieses Urteil aussendet. Folter und ihre Androhung sind verboten, aber nicht so schlimm, wenn sie der Rettung von Menschenleben dient?
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