Wer beim Bafög-Antrag geschummelt hat, muss auch im Nachhinein einen Karriereknick befürchten. Nach einem Grundsatzurteil aus Bayern gelten Tricksereien nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat - eine Vorstrafe droht.So fasst der UniSPIEGEL unter dem grausamen Titel "Jurist mit Prädikatsexamen, vorbestraft" das Urteil des BayObLG zusammen.
Ausgedruckt habe ich mir die folgende Stelle:
"Sein Vermögen geringer anzugeben, um Bafög zu erschleichen, ist unsolidarisch und sollte durchaus schmerzhaft geahndet werden", betonte Grietje Bettin, Bundestagsabgeordnete der Grünen. "Mit krimineller Energie hat dies aber nicht allzu viel zu tun. Jungen Leuten mit einer Vorstrafe die Zukunft zu verbauen, ist lächerlich und überzogen."Die Klientelpolitik der Grünen. Weshalb einem jugendlichen Sachbeschädiger mit einer Vorstrafe "die Zukunft verbaut werden" soll, aber beim hoffnungsvollen Jungakademiker, der sich bewusst einen hohen Geldbetrag erschlichen hat, von Strafe abgesehen werden soll, will mir nicht recht in den Kopf. Nochmal: in den zur Verurteilung gelangenden Fällen geht es um Vorsatztaten! Die Leute wussten, was sie taten. Sie haben bewusst Leistungen des Staates in Anspruch genommen, die sie ohne die Täuschung über die eigenen Vermögensverhältnisse nicht erhalten hätten. Punkt.
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