Wie das OLG Zweibrücken am 15.12.2004 (Az.: 3 W 199/04) entschied, ist ein Ordnungsgeld wegen Türknallens vor Gericht rechtmäßig. Das AG Ludwigshafen hatte einen unterlegenen Mann, der beim Verlassen des Saals aus Wut die Tür zugeknallt hatte, mit einem Ordnungsgeld von 200 Euro belegt, da es die Würde des Gerichts verletzt sah. Diese Entscheidung bestätigte das OLG in seiner Entscheidung, wie Beck Online meldet. Vor dem OLG machte der Mann übrigens geltend, die Tür sei ihm lediglich aus der Hand gefallen. Diese Entschuldigung fand jedoch beim Oberlandesgericht kein Gehör: Das gerichtliche Protokoll über den spektakulären Abgang sei unmissverständlich und schließe weitere Aufklärung im Beschwerdeverfahren aus.
Aus Beck'schen Zeitschriften:
VGH München, Ordnungsmittel wegen Ungebühr vor Gericht, NVwZ 2003, 883
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