Die nun fast 30 Jahre zurückliegende Tötung des DDR-Regimekritikers Michael Gartenschläger bei einem Schusswechsel an der innerdeutschen Grenze bleibt ungesühnt. Der Bundesgerichtshof sprach den angeklagten Kompaniechef einer speziellen Einsatzkompanie des Ministeriums für Staatssicherheit am 16.02.2005 vom Vorwurf des Totschlags frei.
BGH, Urteil vom 16.02.2005, Az.: 5 StR 14/04, Beck Aktuell
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