Das Urteil gegen einen bayerischen Amtsrichter, der einen Mordanschlag gegen sich selbst vorgetäuscht hatte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf in einem heute veröffentlichten Beschluss die Revision des Juristen gegen seine Verurteilung zu 18 Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldbuße von 6.000 Euro. Der BGH konnte keinerlei Fehler in dem Urteil erkennen. Damit wird der Mann aus seinem Richteramt entlassen.
BGH, Beschluss vom 13.01.2005, Az.: 1 StR 531/04, mehr bei Beck Aktuell
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