Die Einnahmen aus Studiengebühren müssen nicht zwingend wieder in Wissenschaft und Lehre fließen. Wie der Tübinger Gebührenrechtler Ferdinand Kirchhof gegenüber dem Tagesspiegel sagte, stehe das verfassungsrechtliche Budgetrecht des Staates über einfachgesetzlichen Regelungen etwa aus Gebührenordnungen. Eine von den Wissenschaftsministern der Länder angestrebte Zweckbindung der Studiengebühren sei «politisch richtig, aber rechtlich nicht zwingend», so Kirchhof. Das kommt nicht überraschend ...
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