Mittwoch, April 06, 2005

Berlin: Neue Grenze zu § 31a BtMG

Der Besitz von maximal zehn Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch bleibt in Berlin künftig straffrei, beschloss gestern der Senat. Die Menge reicht für vierzig Joints. Bei bis zu 15 Gramm kann „in der Regel“ auch von einer Strafverfolgung abgesehen werden. Von dieser Regelung ausgenommen ist laut Justizsprecherin Andrea Boehnke Drogenbesitz zwischen zehn und 15 Gramm in Schulen, auf Schulhöfen oder in der Nähe von Kindereinrichtungen wie Spielplätzen. Bisher war der Besitz von maximal sechs Gramm Haschisch zum Eigenkonsum straffrei.
Der Artikel im Tagesspiegel wird von einem Kommentar ("Der Rechtsstaat kapituliert vor der Realität.") begleitet.

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