Das OVG [Koblenz] bestätigte damit, dass die Entlassung einer Studienreferendarin rechtmäßig war. Laut Schulbehörde nahm die angehende Lehrerin mehrfach nicht an Konferenzen teil, war unpünktlich und gestaltete ihren Unterricht in den Fächern Deutsch und Englisch oft unvorbereitet. Lehrproben fielen daher meist sehr schlecht aus. "Wegen dauerhaft schlechter Leistungen", so der Dienstherr, musste die Frau gehen. Trotz des aus Sicht der Referendarin schweren Eingriffs in ihre berufliche Zukunft komme den Ausbildungsansprüchen der Schüler der Vorrang zu, betonten die Richter.Artikel im UniSPIEGEL über "Faulheit als Entlassungsgrund". Kennt jemand vergleichbare Urteile bei Rechtsreferendaren? Unmotivierte Rechtsreferendare sind ja nicht gerade eine Seltenheit ;-)
Sonntag, Mai 08, 2005
Entlassung von Lehramtsreferendaren
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