Die Staatsanwaltschaft Münster hat Anklage gegen einen Kompaniechef und 17 Unteroffiziere der Bundeswehr wegen des Verdachts der Mißhandlung von Untergebenen erhoben. Den angeklagten Soldaten einer Coesfelder Einheit wird vorgeworfen, im Rahmen der Grundausbildung unzulässige Übungen wie Gefangennahme und Geiselhaftbefragungen mit rechtswidrigen Methoden vorgenommen zu haben.
Die FAZ berichtet. Ich bleibe dabei: Unteroffizieren kann man das nicht vorwerfen. Zu richten ist der Vorwurf an den Offizier, den Kompaniechef.
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