Sonntag, Juni 19, 2005

Charlottenburg und die VvB

Der Tagesspiegel ehrt den alten Bezirk pünktlich zur 300-Jahr-Feier:
"Von Schöneberg nach Charlottenburg ziehen, das war einst die Begleiterscheinung der Beförderung vom Studienrat zum Oberstudienrat, jener Schritt, der das unbürgerliche Leben definitiv und irreversibel beendete und deshalb sicherheitshalber heimlich vollzogen wurde. Heute haben sich die Gewichte etwas verschoben; der Schritt von Friedrichshain oder Prenzlauer Berg nach Charlottenburg hat in den Augen vieler Szenefixierter etwas Rückwärtsgewandtes, legt den Verdacht nahe, der Betreffende wolle für sich die Folgen der deutschen Einigung rückgängig machen. Wehe, wenn er gar an den Lietzensee zieht oder in eine Villa hinter der Heerstraße, feinbürgerliche Quartiere, in denen sich der Bezirk selbst zu dementieren scheint, aber in Wirklichkeit nur das Spektrum einer Großstadt zeigt, wie sie Charlottenburg notfalls ganz ohne Berlin darzustellen vermochte. Eine Wunde schwärt allerdings zunehmend: der absehbare Verlust des Hauptbahnhofs, den der Bahnhof Zoo so zuverlässig simulierte. Geht der Fernverkehr, fehlt Charlottenburg eine Dimension des kosmopolitischen Selbstverständnisses. Aber der Bezirk hat schon andere Herausforderungen überstanden. Bis hin zum Zusammenschluss mit Wilmersdorf."
Ich bin gespannt, wie Co-Autor Klein auf diese Herabwürdigung seiner Heimat reagieren wird.

Jetzt aber der (halbwegs) juristische Teil: Artikel 4 Abs. 1 der Verfassung von Berlin (VvB) in der Fassung bis zum 31.12.2000 wurde zum 1.1.2001 im Wege der sog. Bezirksreform durch eine Version ersetzt, die sich auf "bisherige Bezirke" bezieht. Geht das regelungstechnisch eigentlich?

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