Der Bundesrat hat am 17.06.2005 das neue Kartellrecht verabschiedet (siehe dazu auch diesen Beitrag bei jurabilis) und damit den im Vermittlungsverfahren gefundenen Kompromiss bestätigt. Darin wird ein Systemwechsel vom bisherigen Anmelde- und Genehmigungssystem zum Prinzip der Legalausnahme vollzogen und damit die Kartellbehörden von entbehrlichen Routineaufgaben entlastet. Der Bundestag hat der Novelle bereits zugestimmt.
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