Das Strafverfahren gegen Alvar Freude, den Autor der Online-Dokumentation zu den Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf gegen Webseiten, geht weiter: Am Mittwoch steht das erstinstanzliche Urteil gegen den Mediendesigner und Online-Aktivisten Alvar Freude auf dem Prüfstand des Landgerichts in Stuttgart. Freude hatte in seiner Online-Dokumentation die von der Bezirksregierung inkriminierten Neonazi- und Tasteless-Seiten verlinkt - aber zwar keineswegs, wie er vor Gericht glaubhaft zu machen versuchte, um dafür zu werben. Dennoch hatte ihn das Amtsgericht im Oktober 2004 wegen Beihilfe zur Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen wegen Beihilfe zur Volksverhetzung und Beihilfe zur Gewaltdarstellung zu 120 Tagessätzen verurteilt.
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