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Freitag, Juli 01, 2005
Präsidentenanklage
Diesen Gedanken halte ich - wie Johannes Rux auch - für der Situation nicht angemessen. Eine Entscheidung in dieser Sache (mit welchem Ergebnis auch immer!) kann man noch nicht einmal als fahrlässige Verletzung des Grundgesetzes bezeichnen.
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