Freitag, Juli 01, 2005

Präsidentenanklage

Diesen Gedanken halte ich - wie Johannes Rux auch - für der Situation nicht angemessen. Eine Entscheidung in dieser Sache (mit welchem Ergebnis auch immer!) kann man noch nicht einmal als fahrlässige Verletzung des Grundgesetzes bezeichnen.

Keine Kommentare: