Während die in sämtlichen Polizeigesetzen vorhandenen Vorschriften über den verdeckten Einsatz technischer Mittel noch relativ viele Übereinstimmungen aufweisen, sind die Ermächtigungsgrundlagen für einen offenen Einsatz von Videotechnik- ungeachtet struktureller Gemeinsamkeiten - durch erhebliche Unterschiede gekennzeichnet. Das gilt insbesondere für die Videoüberwachung öffentlicher Straßen und Plätze, die in allen Bundesländern mit Ausnahme von Berlin bereichsspezifisch geregelt ist.Überraschung.
Der JurPC-Aufsatz ist trotzdem eine schöne Lektüre.
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