Bericht bei Beck Aktuell, der den staunenden Leser aufklärt:
Die Bundesrepublik – hier vertreten durch das von Jürgen Trittin (Grüne) geführte Bundesumweltministerium – könne keine Betroffenheit geltend machen, meinte die für Pressesachen zuständige Neunte Zivilkammer. Denn betroffen von dem Artikel sei nicht die Bundesrepublik, sondern die politisch Verantwortlichen der rot-grünen Bundesregierung.Wer hätte das gedacht? Unfassbar, dass eine solche Klage überhaupt das Haus verlassen durfte. Es ist Zeit für eine Ergänzung der Geschäftsordnung der BReg. Nicht nur Verfassungsbeschwerden können dem Ansehen der Bundesregierung schaden ...
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