Dort lernen wir auch:
Die Erteilung von Rechtsauskünften durch Richter kann nach Inkrafttreten des Grundgesetzes im beigetretenen Teil des Landes Berlin nicht mehr fortgeführt werden. Mit der durch das Grundgesetz gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit wäre es unvereinbar, wenn die Richter in derselben Angelegenheit zunächst einem Beteiligten Rechtsrat erteilen und sodann über den Rechtstreit entscheiden. Die Beratung der rechtsuchenden Bürger und deren Vertretung gegenüber Dritten und vor Gericht ist vielmehr Aufgabe der Rechtsanwälte, die ebenso wie die Richter unabhängige Organe der Rechtspflege sind. Bürger mit geringem Einkommen wird die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts durch die Beratungshilfe und die Prozesskostenhilfe wesentlich erleichtert.
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