Der NPD-Bundesvorsitzende Udo Voigt ist in einem Berufungsverfahren vom Stralsunder Landgericht wegen Volksverhetzung zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das LG sah es am 25.08.2005 als erwiesen an, dass Voigt 1998 in einer Wahlkampfrede in Greifswald zum Hass gegen die etablierten Politiker aufgestachelt hat. Damit sei der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Die Verteidigung sprach von einem Skandalurteil und kündigte Revision an. Das LG hob mit seinem Urteil einen Freispruch des Amtsgerichtes Greifswald aus dem Jahr 2002 auf.
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