Auch eine Zeitschrift, die sich an einen jugendlichen Leserkreis richtet, darf ihre Kunden durch Beigabe eines Geschenkes zum Kauf anregen. Selbst im Verhältnis zum Kaufpreis wertvolle Geschenke seien nicht wettbewerbswidrig, entschied der Bundesgerichtshof. Die Gefahr irrationaler Nachfrageentscheidungen bei den Jugendlichen sahen die Karlsruher Richter nicht (Urteil vom 22.09.2005, Az.: I ZR 28/03, Beck).
Nein, es ging nicht um die Zeitschrift mit den Urzeitkrebsen ...
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