„Was ich teilweise erlebt habe, hat nichts mit Rechtsstaat zu tun“, sagte Hans-Jürgen van Schewick auf einer Veranstaltung der Katholischen Akademie und des Jesuiten-Flüchtlingsrates am Donnerstag. Van Schewick ist Richter am Bundesverwaltungsgericht. Er kritisierte, dass der Paragraf 62 im Aufenthaltsrecht, der die Abschiebehaft regelt, „gummiweich“ sei und Abschiebehäftlingen weniger Rechte einräume als Untersuchungshäftlingen. „Und das, obwohl Abschiebehäftlinge keine Straftäter sind, sondern nur deshalb festgenommen werden, damit eine Verwaltungsmaßnahme, die Abschiebung, vollzogen werden kann.“ Statt dessen würden Menschen oft inhaftiert, um sie unter Druck zu setzen, damit sie ihre Identität preisgeben, vermutet van Schewick. Das sei nicht zulässig. Der Richter forderte, dass die maximale Haftdauer, die zurzeit 18 Monate betragen kann, auf sechs Monate begrenzt werde, wie es eine EU-Richtlinie vorsieht.[Tagesspiegel]
In derselben Ausgabe des Tagesspiegel findet sich auch die originelle Einlassung eines Teilnehmers der Maikrawalle.
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