Mittwoch, September 14, 2005

Ostermann kriegt sie alle

Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung war mit einem Prozesskostenhilfeantrag bereits Ende August 2002 eingereicht worden. Die Richter in Rostock konnten sich jedoch zunächst nicht über die Zuständigkeit eines Gerichtes einigen. So nahm der Antrag einen langen Weg vom Amtsgericht über das Landgericht bis hin zum Oberlandesgericht Rostock, welches die Sache schließlich im Oktober 2002 wieder an das zuständige Amtsgericht verwies, das nunmehr entschieden hat.

Ralf D. Ostermann, Antragsteller dieses Verfahrens und Jurastudent, führt als Motivation für das Verfahren an, dass er sich durch jede Art von unerwünschter E-Mail-Werbung belästigt fühle, auch und gerade durch solche von Parteien. "Gerade die Parteien haben sich an die Gesetze zu halten und diese verbieten nun mal die Versendung unverlangter Werbe-Mails", erklärte Ostermann gegenüber heise online.
heise online berichtet, der Laie staunt. Ein Hobby im Namen der Gesetzesanwendung.

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