Das BVerfG hat die Fachgerichte zur Belehrung über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung gerichtlicher Verfahren verpflichtet, wenn Fehler der Justiz zu unzulässigen Verfahrensabläufen geführt haben. Die in diesem Zusammenhang vorliegenden Verfassungsbeschwerden von Strafgegangenen wurden nicht zur Entscheidung angenommen, da der Verfahrensweg noch nicht ausgeschöpft sei, so die Richter.
BVerfG, Beschluss vom 27.09.2005, Az: 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04, 2 BvR 907/04. Sachverhalt und mehr
Das Bundesverfassungsgericht wehrt sich mit Händen und Füßen gegen die Flut der Verfassungsbeschwerden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen