Der Deutsche Richterbund hat sich heute gegen Pläne ausgesprochen, den Bundesländern durch Öffnungsklauseln zu gestatten, die bisher eigenständigen Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeiten zusammenzulegen. Ein solches Vorhaben, wie es im Rahmen der schwarz-roten Koalitionsverhandlungen erwogen worden sei, zerschlüge nach Ansicht der Richter die Rechtseinheit in Deutschland auf dem Gebiet der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten.
[Beck Aktuell]
Siehe dazu auch die bahnbrechende Dissertation von Hermanns, „Einheit der Verwaltungsgerichtsbarkeit“.
Donnerstag, November 03, 2005
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen