Die Kammern am Landgericht hatten sich nicht darum gerissen, dieses Verfahren zu verhandeln, jetzt ist das Urteil da: Der Parteiausschluss des früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann ist nach einer Entscheidung des Berliner Landgerichts rechtens. Der heute 57-Jährige musste nach als antisemitisch kritisierten Äußerungen 2004 die Partei verlassen. Im Ausschlussverfahren seien keine Fehler gemacht worden, urteilten die Berliner Richter gestern und wiesen die Klage Hohmanns ab. Eine Berufung gegen die Entscheidung ist möglich.
...jurabilis!-Examenshilfe:
Beck Aktuell weist auch auf weiterführende Literatur hin:
Lenz, Der Fraktionsausschluss - Zwischenbilanz nach den Fällen Möllemann und Hohmann, NVwZ 2005, 364
Bundesparteigericht der CDU, Parteiausschluss wegen antisemitischer Äußerungen - Fall Hohmann, NVwZ 2005, 480
Zuck, Die Rede des Bundestagsabgeordneten Hohmann - verfassungsrechtlich betrachtet, NJW 2004, 1720
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